Räumung
Betriebskostenabrechnung
Mietvertrag
Mietmängel
fristlose Kündigung
Schönheitsreparaturen
Kanzlei Luba MayrLogo

oder schreiben Sie uns an

    Ich akzeptiere die Datenschutzerklärung.

    Mietrecht Fachanwalt Bonn | Kanzlei Luba Mayr

    Die Kanzlei Luba Mayr Rechtsanwälte ist eine internationale zivilrechtlich orientierte Kanzlei im Herzen von Bonn. Seit über 15 Jahren berät und vertritt die Bonner Kanzlei Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen.

    Schwerpunk unserer Tätigkeit ist die Vertretung unserer Mandanten in den Rechtsgebieten: Mietrecht, Gewerbemietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Immobilienrecht und Maklerrecht.
    Rechtsanwältin Luba Mayr ist Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.

    Warum wir?

    Erfahrung

    Fachanwalt für Mietrecht

    Die Erfahrung unserer Anwälte ist bei rechtlichen Angelegenheiten ein unverzichtbarer Vorteil für Sie oder Ihre Firma.

    Kompetenz

    Kompetenz im Mietrecht

    Als Vollblut-Juristen sind wir für Sie immer auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und der juristischen Praxis.

    Erfolgreich

    Erfolgreich im Mietrecht

    Bei gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten kämpfen unsere Anwälte für Ihren Erfolg, damit Sie Ihr Recht bekommen.

    Mietrecht

    • Mietvertrag, Gestaltung und Prüfung
    • Befristetes Mietverhältnis
    • Ordentliche und fristloste Kündigung des Mietvertrages
    • Mietkaution
    • Betriebskostenabrechnung
    • Mieterhöhung, Modernisierung des Wohnraumes
    • Schönheitsreparaturen
    • Mietmängel, Mietminderung, Zurückbehaltungsrecht
    • Räumung, Vollstreckungsschutz

    jetzt beraten lassen

    Gewerbemietrecht

    • Gestaltung und Prüfung von Gewerbemietverträgen
    • Prüfung der Betriebskostenabrechnungen
    • Konkurrenzschutz / Wettbewerbsverbot
    • Umsatzmiete
    • Rechte bei Mietmängeln

    jetzt beraten lassen

    Wohnungseigentumsrecht

    • Geltendmachung von Hausgeldrückständen
    • Streitigkeiten über Hausgeldabrechnungen, Wirtschaftspläne und Sonderumlagen
    • Beschlussanfechtung
    • Entziehungsverfahren
    • Streitigkeiten über Sanierungsmaßnahmen und bauliche Veränderungen

    jetzt beraten lassen

    Immobilienrecht

    • Beratung beim Erwerb- und Verkauf von Immobilien
    • Grundstücks- und Nachbarrecht
    • Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung, Insolvenz
    • Steuerrechtliche Aspekte der Vermietung, Verpachtung und Veräußerung

    jetzt beraten lassen

    Maklerrecht

    • Provisionsanspruch, Reservierungsgebühr
    • Provisionsanspruch nach Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermG)
    • Gestaltung vom Maklerverträgen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

    jetzt beraten lassen

    Kanzlei Luba Mayr Logos

    Rechtsanwältin Luba Mayr

    • Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
    • Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms Universität Bonn
    • Juristischer Vorbereitungsdienst beim Oberlandesgericht Köln
    • Erfolgreicher Abschluss zum Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
    • Regelmäßige Fortbildung im Miet- und WEG-Recht
    • mehr als 15 Jahre Berufserfahrung
    • Vertretung bundesweit vor allen Gerichten
    • Mitglied im Deutschen Anwaltverein
    • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
    • Mitglied Deutscher Mietgerichtstag
    • Mitglied bei der Rechtsanwaltskammer Köln

    Unser Honorar für die Erstberatung

    Für die persönliche oder telefonische Erstberatung fallen für Verbraucher Kosten in Höhe von max. 226,10 € inkl. MwSt an. Sie erhalten dafür

    • die Einschätzung der Erfolgsaussichten Ihres Anliegens,
    • wir zeigen Ihnen die möglichen Lösungswege auf und
    • erläutern die voraussichtlichen Kosten des Verfahrens, einschließlich der Möglichkeit der Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe), oder Kostenerstattung vom Gegner.

    Haben Sie noch Fragen, sprechen Sie uns an! Wir erläutern Ihnen die Kosten der Erstberatung in Ihrem konkreten Fall.

    Mietrecht Bonn - Aktuelle Themen

    Kündigung wegen Eigenbedarf nach Erwerb einer vermieteten Wohnung, BGH Urteil vom 22.05.2019, AZ VIII 180/18

    Die Kündigungen wegen Eigenbedarf kommen öfter als man denkt vor. Oft werden vermietete Immobilien von vorn herein zum Zwecke der Eigennutzung erworben. Dem Mieter bleibt dabei nur, die Kündigung zu akzeptieren oder ggf. Härtegründe nach § 574 BGB vorzutragen. In der Vorinstanz hat das Gericht zu Lasten des Vermieters berücksichtigt, … weiterlesen

    Kündigung wegen Eigenbedarf und Anforderungen an den Härtefall, BGH Urteile v. 22.05.2019, AZ VIII ZR 167/17

    Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs kommt für den Mieter oft unerwartet. Die Voraussetzungen sich gegen die Kündigung zur Wehr sind schwer einzuschätzen und mit Kostenrisiko verbunden. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs kann zumindest zweitweise abgewehrt werden, wenn beim Mieter oder seinen Familienangehörigen ein Härtefall vorliegt. Darunter fallen Grunde wie hohes Alter, Krankheit, … weiterlesen

    Mietverhältnis nach Trennung der Eheleute, Beschluss OLG Köln vom 12.07.2018, Az 10 UF 16/18

    Bei Trennung der Eheleute und Auszug eines Ehepartners stellt sich oft die Frage, wer für die Miete der Wohnung aufzukommen hat, wenn beide Mieter der Wohnung waren. Im konkreten Fall ist die Ehefrau aus der gemeinsamen Ehewohnung ausgezogen. Der Ehemann bleib zunächst in der Wohnung, stimmte aber später der gemeinsamen … weiterlesen

    alle Themen

    oder schreiben Sie uns an

      Ich akzeptiere die Datenschutzerklärung.

      Aufgrund der aktuellen Situation möchten wir Sie informieren, dass wir die Gesundheit unserer Mandanten und Mitarbeiter schützen und zur Eindämmung des Virus beitragen wollen. Unser Büro ist weiter für Sie geöffnet. Wir bieten Ihnen aber auch an, die Beratung und Beauftragung per Telefon, E-Mail oder anderer Kommunikationswege durchzuführen. Bitte sprechen Sie uns an. Wir sind sicher, dass wir die Situation gemeinsam durchstehen. Bleiben Sie gesund!